§ 1 Geltungsbereich – Veranstaltungsgegenstand
Die allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für die Teilnahme an allen von Kultour Entdecken GmbH über freiburg-kultour.com, freiburg-kultour.de und deutschlandentdecken.com angebotenen und vermittelten Veranstaltungen.
§ 2 Vertragsabschluss
Der Vermittlungsvertrag kommt auf Anfrage des Kunden und entsprechende Bestätigung durch die Kultour Entdecken GmbH zustande. Die Bestätigung erfolgt schriftlich, normalerweise per E-Mail.
§ 3 Zahlungsbedingungen
- Der Kunde ist verpflichtet, den für die vermittelte Veranstaltung vereinbarten Preis zu zahlen.
- Die Rechnungsstellung erfolgt durch die Kultour Entdecken GmbH gleichzeitig mit dem Zustandekommen des Vertrages.
a. Bei Stadtführungen ist der Rechnungsbetrag nach Eingang der Rechnung, spätestens bis zwei Werktage vor der Veranstaltung zur Zahlung fällig.
b. Bei Reiseleitungen von inländischen Kunden ist der Rechnungsbetrag nach Ende der Reise und erfolgter Rechnungsstellung innerhalb von sieben Tagen fällig.
c. Bei Reiseleitungen von Kunden mit Firmensitz außerhalb Deutschlands ist die PROFORMA-Rechnung nach Eingang der Rechnung, spätestens bis zwei Werktage vor der Veranstaltung zur Zahlung fällig. Die End -abrechnung wird dem Kunden nach Ende der Reise zugestellt. Etwaige Über- / Unterzahlungen werden innerhalb von sieben Tagen ausgeglichen.
- Wird der Vertragspreis zu den genannten Zeiten nicht bezahlt, und ist er auch nicht zwei Werktage vor Beginn der Veranstaltung bezahlt, besteht ein Anspruch auf Durchführung der Veranstaltung nicht mehr. Die Kultour Entdecken GmbH kann dann Ersatz für getroffene Aufwendungen verlangen.
- Für die Buchung von Drittleistungen (wie zum Beispiel Museumsbesuche, Eintritte, Gastronomie etc.) berechnet die Kultour Entdecken GmbH pro Drittleistung eine Bearbeitungsgebühr von 5% (mindesten €30,-). Diese Gebühr wird auch dann fällig, wenn die gebuchte Drittleistung im Nachhinein vom Kunden storniert wird oder sie aus anderen Gründen, die die Kultour Entdecken GmbH nicht zu vertreten hat, nicht stattfindet. Ebenso wird die Gebühr fällig, wenn der Kunde den gesamten Auftrag storniert. Für mehrwertsteuerpflichtige Drittleistungen, die wir im Auftrag des Kunden buchen oder für unsere Bearbeitungsgebühren wird Mehrwertsteuer ausgewiesen. Wir haften nicht für jegliche Änderungen bei von uns vermittelten Leistungen durch Drittanbieter, insbesondere bei der Durchführung sowie Preiserhöhungen.
- Bei Führungen, die um oder nach 18.00 Uhr beginnen, wird ein Spätzuschlag von € 5,- pro gebuchtem Gästeführer fällig.
- Sollte der vermittelte Gästeführer unter die Kleinunternehmerregelung fallen (§19 UstG), so weist die Kultour Entdecken GmbH auf den Rechnungen keine MwSt. aus. In allen anderen Fällen wird die UST ausgewiesen.
Damit sind die Preise auf der Webseite freiburg-kultour.com Nettopreise.
- Wenn der Kunde statt per Überweisung mit VISA, MASTERCARD oder PAYPAL zahlen möchte, sendet die Kultour Entdecken GmbH auf Anfrage eine elektronische Rechnung zu. In diesem Fall fällt zusätzlich eine Gebühr von 3 % + UST des Rechnungsbetrages an. In diesen Fällen wird die UST ausgewiesen.
- Barzahlungen werden grundsätzlich nicht akzeptiert.
§ 4 Allgemeine Bestimmungen für Veranstaltungen
- Die maximale Gruppenstärke beträgt 25 Personen bei allen Stadt- sowie Themenführungen wie sie auf unseren Webseiten beschrieben sind.
- Bei Führungen für Schulklassen und Schülergruppen beträgt die maximale Gruppenstärke 25 Personen. Lehrkräfte und Begleitpersonen werden dabei mitgezählt.
- Die Kultour Entdecken GmbH behält sich vor, für die zeitaufwendige Ausarbeitung von Programmen für Ausflüge eine Gebühr zu berechnen, die mit dem Gesamtpreis verrechnet wird, wenn es zur Buchung kommt. Kommt keine Buchung zustande, wird diese Gebühr bei entsprechender Rechnungsstellung fällig.
- Der Umfang der vertraglichen Leistungen ergibt sich aus der Leistungsbeschreibung seitens der Kultour Entdecken GmbH, Nebenabreden bedürfen der schriftlichen Bestätigung durch die Kultour Entdecken GmbH.
- Reisekosten Gästeführer: die Anreise des Gästeführers ist im Preis aller Reiseleitungen enthalten, sofern die Abholung der Gruppe innerhalb eines 35 km-Radius (gerechnet Stadtzentrum zu Stadtzentrum) zwischen Wohnort des Gästeführers und Standort der Gruppe beträgt. Ab einer Anreise von über 35 km (einfache Strecke) fällt eine Reisekostenpauschale von EUR 1,00/Kilometer für die einfache Strecke an – egal welches Transportmittel genutzt wird.
§ 5 Rücktritt und Kündigung durch den Kunden (gilt nicht für öffentliche Führungen)
- Der Kunde kann vor Veranstaltungsbeginn jederzeit durch schriftliche Erklärung, auch per Email, vom Vermittlungsvertrag zurücktreten.
- Der Rücktritt wird wirksam an dem Tag, an dem das Rücktrittsschreiben bei der Kultour Entdecken GmbH eingeht.
- Tritt der Kunde vom Vertrag zurück, kann die Kultour Entdecken GmbH angemessenen Ersatz für die getroffenen Vorkehrungen und Aufwendungen verlangen. Dazu zählen insbesondere die Honorare der Gästeführer, Bereitstellung von Leistungen durch Drittanbieter sowie die geleistete Arbeitszeit. Die Höhe der Entschädigung bestimmt sich nach dem Veranstaltungspreis unter Abzug des Wertes der ersparten Aufwendungen. Danach beträgt der im Falle des Rücktritts zu zahlende Ersatzanspruch:
- bis zum 3. Tag vor Veranstaltungsbeginn: 0 %
- ab dem 2. Tag vor Veranstaltungsbeginn: 100 %
- Wird die Veranstaltung ohne Rücktrittserklärung oder Kündigung nicht oder nur teilweise in Anspruch genommen, erfolgt keine Erstattung des Gegenwerts.
§ 6 Rücktritt und Kündigung durch die Kultour Entdecken GmbH
Die Kultour Entdecken GmbH kann vom Vertrag zurücktreten oder nach Antritt den Vertrag kündigen, wenn Gründe vorliegen, die einen solchen Rücktritt bzw. eine solche Kündigung rechtfertigen. Dies gilt insbesondere in den folgenden Fällen:
- Der Kunde stört die Veranstaltung ungeachtet einer vorherigen Abmahnung durch den Gästeführer/Reiseleiter in einem Maße, dass dem Gästeführer/Reiseleiter die weitere Durchführung der Veranstaltung nicht zumutbar ist. Die Kultour Entdecken GmbH behält den Anspruch auf den Veranstaltungspreis abzüglich der ihm von den Leistungsträgern gutgeschriebenen Beträge.
- Der Kunde erscheint unangekündigt mit mehr Personen als der in diesen AGB definierten jeweiligen maximalen Gruppenstärke. Der Gästeführer/Reiseleiter hat das Recht, die Durchführung der Veranstaltung zu verweigern. Die Kultour Entdecken GmbH behält den Anspruch auf den Veranstaltungspreis abzüglich ersparter Fremdleistungen. Diese Regelung ergibt sich aus der Bindung der Kultour Entdecken GmbH als offiziellem Partner der Stadt Freiburg an die Kooperationsvereinbarung mit der Stadt Freiburg, in der die maximalen Gruppenstärken festgelegt sind.
- Der Kunde erscheint mehr als 45 Minuten später als vereinbart zur Veranstaltung.
- Die Veranstaltung wird infolge bei Vertragsabschluss nicht vorhersehbarer höherer Gewalt erheblich erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt. Die Kultour Entdecken GmbH behält sich ein Kündigungsrecht aus wichtigem Grund bei einer Wetterwarnung des Deutschen Wetterdienstes ab Warnstufe 4 vor. Der Kunde erhält in diesem Fall den eingezahlten Vertragspreis umgehend zurück.
- Unvorhersehbarer Ausfall eines Leistungsträgers oder einer wesentlichen Leistung, die die Kultour Entdecken GmbH nicht zu verantworten hat, die aber die konkrete objektive Leistung betrifft. Der Kunde erhält in diesem Fall den eingezahlten Vertragspreis umgehend zurück.
§ 7 Haftung für Mängel und Schäden
- Die Kultour Entdecken GmbH vermittelt Dienstleistungen im Bereich kultureller Unterhaltung. Dementsprechend haftet sie für die Erfüllung des vereinbarten Leistungsumfanges, jedoch beschränkt auf damit typischerweise einhergehende Schäden.
- Für Schadensersatzansprüche ist die Haftung der Kultour Entdecken GmbH sowie der Gästeführer auf vorsätzliche oder grob fahrlässige Pflichtverletzung beschränkt. Dies gilt nicht für die Haftung wegen schuldhafter Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.
§ 8 Ausschluss von Ansprüchen
Ansprüche wegen Nichterfüllung oder nicht vertragsgemäßer Erbringung von Leistungen müssen innerhalb eines Monats nach Beendigung der Veranstaltung in Textform bei der Kultour Entdecken GmbH geltend gemacht werden.
§ 9 Bild- und Tonaufnahmen
Das Filmen und Fotografieren sowie Tonaufnahmen von Gästeführern ist ohne ausdrückliche Erlaubnis der Kultour Entdecken GmbH bzw. des jeweiligen Gästeführers auch für den Privatgebrauch verboten. Zuwiderhandlungen können strafrechtlich verfolgt werden.
§ 10 Datenschutz
Die Kultour Entdecken GmbH erhebt, verarbeitet und nutzt die personenbezogenen Daten des Kunden zum Zwecke der Vermittlung der Veranstaltung sowie für die weitere Kundenbetreuung. Eine Weitergabe der personenbezogenen Daten des Kunden an Dritte erfolgt nicht.
§ 11 Gerichtsstand
- Soweit sich aus dem Vermittlungsvertrag nichts anderes ergibt, ist Erfüllungs- und Zahlungsort Freiburg im Breisgau.
- Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
- Gerichtsstand ist Freiburg im Breisgau.